Der Sachverhalt ist eindeutig: Der Täter hat das Mädchen erst vergewaltigt und dann getötet. Nach den Spuren am Tatort muß es einen Zeugen des Verbrechens gegeben haben, der Aufschluß über den Täter geben könnte. Doch der Zeuge meldet sich nicht. Er hat aus Feigheit nicht eingegriffen; zwar hätte er die Vergewaltigung nicht verhindern können, wohl aber den Tod des Mädchens. In der berechtigten Furcht, für sein Versagen bestraft zu werden, stellt er sich nicht. Er versucht auf seine Art, den Mörder der Gerechtigkeit zu überantworten. Er verschleppt damit die Ermittlungen der Kriminalisten, belastet unbescholtene Menschen, löst Handlungen aus, die mit dem anstehenden Mordfall nichts zu tun haben. Im Griff der Angst wird er schließlich selbst zum Verbrecher.
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